Monteur-Wohnung | Monteur-Zimmer
Unter einem Arbeiterzimmer oder Monteurzimmer, einer Montagewohnung oder einer Wohnung für Wochenendheimfahrer wird im Tourismusbereich ein gegen Entgelt vermieteter Raum verstanden, der Geschäftsreisenden und gewerblichen Mietern ihrerseits wieder Unterkunft für Mitarbeiter bietet.
Das anmietende Unternehmen kann so seine vom Wohnort entfernt eingesetzten Mitarbeiter kurz oder längerfristig unterbringen.
Ein fester Standard oder eine Klassifizierung existiert in diesem Bereich nicht, die angebotene Ausstattung variiert genauso stark wie der von den Unternehmen nachgefragte Mindestkomfort.
Bei den Mitarbeitern handelt es sich meistens um Monteure oder Arbeiter, sind die normalen Monteurwohnungen doch grundsätzlich eher spartanisch ausgestattet und bieten oftmals nur Mehrbettzimmer oder gar reine Schlafsäle.
In Abgrenzung zu anderen Übernachtungsmöglichkeiten erwartet man bei der Bleibe in einem Apartment-Hotel oder einem Boarding-House einen gehobenen Standard, weswegen leitende Mitarbeiter sich dorthin orientieren.
Was unterscheiden solche Zimmer oder eine solche Wohnung von einer normalen touristischen Ferienwohnung als Mietobjekt?
Oftmals nur der Preis und die Art der Nutzung von gewerblichen Mietern!
Gerade Monteure und Handwerker sind von Montag bis Freitag auf wechselnden Baustellen und suchen möglichst preiswerte Unterkunft, ein Handwerkerzimmer oder ein Monteurzimmer.
Neben Handwerkern und Monteuren können selbstverständlich auch alle anderen Berufsreisende wie Arbeiter, Angestellte, Geschäftsreisende, Pendler, Praktikanten oder Vertreter unsere Wohnung mieten.
Zudem möchten Firmen als Mieter die Kosten steuerlich geltend machen, benötigen dazu eine Rechnung und bevorzugen eine einzeln darauf ausgewiesene Umsatzsteuer.
Spartanische und „billige“ Zimmer gesucht?
Solche können wir Ihnen leider nicht bieten.
Sie suchen als Unternehmen oder als Geschäftsreisender ein gemütliches, bezahlbares und dabei „preiswertes“ Fremdenzimmer?
Möchten die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer sich als Betriebsausgabe erstatten lassen?
Dann können wir Ihnen mit der Ferienwohnung Vadrup (Tintrup) in 48291 Telgte eine komplette oder teilweise gemietete Ferienwohnung, immer zum fairen Preis und zur Alleinnutzung ohne weitere Ihnen fremde Gäste, anbieten.
Sie können bei Verfügbarkeit flexibel jederzeit spontan buchen und ebenso kurzfristig nach Absprache anreisen.
Vor Ort finden Sie auf dem Privatgrundstück einen kostenlosen Parkplatz, der auch für größere Fahrzeuge geeignet ist.
Die modernen und komfortablen Zimmer bieten Ihnen nach einem langen Arbeitstag in einer ruhigen Zimmerumgebung einen sehr guten Komfort und die nötige Ruhe ohne Störungen, egal ob Sie diese als Einzelzimmer oder als Doppel- bzw. Mehrbettzimmer nutzen.
Jeder Schlafraum ist mit einem eigenen TV mit SAT-Anschluss ausgestattet.
Bei Bedarf und auf Wunsch kann ein Internetanschluss hergestellt werden oder die in der Wohnung existente Waschmaschine und der Trockner benutzt werden.
In der voll ausgestatteten Küche können Sie Ihre eigenen Speisen zubereiten.
Verschiedene große Super-Märkte mit Einkaufsmöglichkeiten sind in 5,5 Kilometer Entfernung vorhanden. Bei Bedarf steht auch ein Restaurant mit Biergarten in 2,5 KM Distanz zur Verfügung.
Die Miete unserer Ferienwohnung kann tageweise, für einen Zeitraum unterhalb einer Arbeitswoche, mit unterbrochenem Aufenthalt und einer Wochenendheimfahrt, oder längerfristig bis mehrere Monate erfolgen.
Die Umsatzsteuer mit dem jeweils gültigen Satz ist bei uns als gewerblicher Vermieter auf der Rechnung ausgewiesen.
Bitte beachten Sie und informieren Sie Ihre Mitarbeiter:
Rauchen (auch mit Verdampfern) in der Wohnung ist nicht zulässig, Rauchen darf nur auf der Terrasse vor dem Haus erfolgen.
Eine weitere Untervermietung oder eine Belegung mit einer abweichenden höheren Personenzahl ist generell unzulässig.
Tags: Leitende Angestellte, Geschäftsreisende, Arbeiterzimmer, Arbeiter, Handwerkerwohnung, Handwerker, Monteurzimmer, Monteurwohnung, Monteur, Unternehmen, Firma, Mehrbettzimmer, Familienzimmer, Fremdenzimmer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Zimmerart